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Anmeldung eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) 2023 BITTE DIE HINWEISE BEACHTEN !

Osterfeuer 2023

 

Osterfeuer 2022

 

Es dürfen in diesem Jahr wieder angemeldete Osterfeuer abgebrannt werden.

Für das Oster - bzw. Brauchtumsfeuer sind spezielle Regeln laut Merkblatt einzuhalten.

 

Dazu habe wir einen Anmeldevordruck einmal im Word und im PDF - Format als Antragformular für die Osterfeuer beigefügt. 

 

BITTE  DIE  ANMELDEVORDRUCKE  KOMPLETT  AUSFÜLLEN,  DIE  UNTERSCHRIFT  MUSS  LESERLICH  SEIN !!  SONST  WIRD  DAS  ABBRENNEN  DES  OSTERFEUERS  NICHT  ERLAUBT !

 

Die Brauchtumsfeuer sind spätestens 4 Wochen vor ihrer Durchführung bei der örtlichen Gemeindeverwaltung Moorweg oder beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Esens anzuzeigen.

 

Ordnungsamt, Kulturamt, Veranstaltungen

Emken, Brigitte

Telefon (04971) 206-42
Telefax (04971) 206-66
E-Mail 

 

Felderbauer, Marlit

Telefon (04971) 206-44
Telefax (04971) 206-66
E-Mail 

 

Bitte das Merkblatt zum Abbrennen von Osterfeuern beachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeinde Moorweg

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Moorweg

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