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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand der Erklärung Juni 2021)

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

Die Gemeinde Moorweg (Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Esens im Landkreis Wittmund) ist daher bemüht, die Webseite www.moorweg.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die im Moment noch nicht barrierefreien Inhalte werden überarbeitet.

Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.moorweg.de aufgefallen sein, oder haben Sie Fragen zu dem Thema Barrierefreiheit, dann können Sie sich gerne an uns wenden:

Gemeinde Moorweg
Bürgermeister
Spajeweg 5
26427 Moorweg
Telefon: 04977 / 237 9919
Email: gemeinde@moorweg.de

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahren nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

 

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de